Begleitendes Fahren ab 17
Anforderungen an den
Fahrerlaubnisbewerber
- Mindestalter 16 ½ Jahre
- Antragstellung mit Vermerk
"Begleitetes Fahren ab 17"
- Benennung mindestens einer
Begleitperson, die den Anforderungen des Modellversuches entspricht
- Einverständniserklärung des/der
gesetzlichen Vertreter
Anforderungen an den Begleiter
Die Begleitperson
- muß das 30. Lebensjahr vollendet
haben
- muß mindestens 5 Jahre ununterbrochen
im Besitz der
- Fahrerlaubnisklasse B sein
- muß seine Identität nachweisen können
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung
im Verkehrszentralregister mit nicht
mehr als drei Punkten belastet sein
Die Begleitperson
Soll dem Fahrerlaubnisbewerber vor, unter Umständen während
der Fahrt und nach der Fahrt als Ansprechpartner dienen
- darf hierzu Rat erteilen und kurze
Hilfestellungen geben
- ist nicht verantwortlicher
Fahrzeugführer
- darf sich in keinem Fall als
nachgeschalteter Fahrlehrer fühlen
- darf in keinem Fall manuell
eingreifen
Die Begleitperson
- darf nicht mehr als 0,24 mg/l Alkohol
in der Atemluft oder nicht mehr als
0,49 Promille Alkohol im Blut haben
- darf nicht unter der Wirkung eines in
der Anlage 24a STVG genannten
berauschenden Mittels stehen
Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen
- B/BE eingeschlossen Kl. L/M/S (ohne
Begleitung)
- Prüfbescheinigung gilt nur in der BR
- hat kein Foto – Personalausweis/Pass
mitführen
- Geltungsdauer bis 3 Monate nach der
Vollendung des 18. Lebensjahres
- ab 18. fahren ohne Begleiter erlaubt
- Kartenführerschein muss beantragt
werden- kommt nicht automatisch
- Inhaber der Prüfbescheinigung trägt
die volle Verantwortung als Fahrzeugführer, auch für den Begleiter
- Begleiter unberechtigt zum Begleiten
durch:
- nicht eingetragen
- körperlich nicht geeignet, insbesondere durch Alkohol / Drogen /
Medikamente, Streit mit Fahrer/in
Konsequenzen bei Fahrt ohne oder nicht
berechtigtem Begleiter:
- Widerruf der Prüfbescheinigng
- 50,00 € Bußgeld, 1 Punkt im VZR
- Gleichstellung mit einem A-Delikt
- Aufbauseminar und Verlängerung der
Probezeit
- Aushändigung der Fahrerlaubnis
frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Fahren ohne Mitführen der
Prüfbescheinigung
Diese Information wird
bereitgestellt von der Fahrschule Richard Malsac
www.fahrschule-richard.de